Wir sind Ihr Ansprechpartner für die Bewertung und den Ankauf von Schmuck aus Erbschaften.
Seit über 35 Jahren haben wir Erfahrung in der Bewertung und im Ankauf von Schmuck-Erbschaften und kaufen solche von Privat, Erbengemeinschaften, Willensvollstreckern, Ämtern, Rechtsanwälten, Treuhandbüros, Banken und Versicherungen aus der ganzen Schweiz.
Wir sind ausgebildete Gemmologen FGG / EG (Diamant-Gutachter und Edelstein-Experten) und kennen aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit im Handel mit Occasionsschmuck die jeweils aktuelle Marktsituation und machen Ihnen gerne eine marktgerechte Offerte.
Wenn es um die Bewertung und den Verkauf von Schmuck-Erbschaften jeglicher Grössenordnung geht, sind wir daher Ihr idealer Ansprechpartner.
Ankauf von Schmuck-Erbschaften
Gerne machen wir Ihnen für Ihren Erbschmuck (Goldschmuck, Platinschmuck) und Ihr Silber eine faire und marktgerechte Ankaufsofferte und geben Ihnen Empfehlungen für einzelne Schmuckstücke, an deren Ankauf wir möglicherweise kein Interesse haben.
Wenn Sie uns die Erbschaft anschliessend ganz oder teilweise verkaufen möchten, erhalten Sie den offerierten Betrag sofort in bar ausbezahlt bzw. auf ein Konto Ihres Wunsches überwiesen.
Als Vertreter einer Erbengemeinschaft können Sie selbstverständlich auch zuerst Rücksprache mit den anderen Erben nehmen. Möglicherweise möchten einzelne Erben gewisse Schmuckstücke behalten.
Ankaufs-Offerten für kleine Schmuck-Erbschaften ohne Terminvereinbarung
Für die Einschätzung Ihres kleinen Nachlasses (einige Schmuckstücke) können Sie ohne Voranmeldung bei uns vorbeikommen. Gerne empfangen wir Sie dazu jeweils am Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag zwischen 13 Uhr und 17 Uhr ohne Anmeldung (oder auf Wunsch auch ausserhalb dieser Zeiten nach Vereinbarung eines Termins).
Ihren grösseren Nachlass können wir jedoch nur nach Vereinbarung eines Termins begutachten.
Ankaufs-Offerten für grössere Schmuck-Erbschaften nur nach Terminvereinbarung
Ihren grösseren Nachlass können wir nur nach Vereinbarung eines Termins anschauen und bewerten.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme, um mit Ihnen einen Termin zu vereinbaren.
Ankaufs-Offerten für Schmuck aus Erbschaften sind gratis
Ankaufsofferten für Schmuck aus Erbschaften und für Privatverkäufe sind gratis, wenn unser Aufwand nicht mehr als eine halbe Stunde beträgt. Bei einem anschliessenden Verkauf ist die Offerte auf jeden Fall gratis.
Bitte beachten Sie:
Wir erstellen keine schriftlichen Schätzungen des Versicherungswertes von Schmuck.
Der Versicherungswert eines Schmuckstückes basiert auf dessen Wiederbeschaffungswert und entspricht dem Preis, welchen Sie beim Kauf eines gleichen Schmuckstückes bei einem Ersatzkauf bezahlen müssten. Der Versicherungswert eines Schmuckstückes liegt dabei wesenlich höher als dessen Liquidationswert, dem Betrag, welchen Sie bei einem sofortigen Verkauf erzielen könnten.
Wir erstellen keine schriftlichen Schätzungen des Erbschaftswertes von Schmuck.
Bevor Sie geerbten Schmuck zu Geld machen
Im Artikel der Neuen Zürcher Zeitung «Die Goldkette unter den Hammer bringen» vom 17.8.2015 wird die Bedeutung von Erbschaftswert-Schätzungen aufgezeigt. In diesem Artikel kommen auch wir vom Schmuckmarkt Zürich zu Wort.
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